MSA Bahntechnik steht für: Verkehrstechnik – Signaltechnik – Dichtungen

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1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen. Dies gilt auch, wenn wir den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Erhöhen sich nach Vertragsabschluß unsere Einzelpreise (z.B. Werkstoffpreise oder Löhne) aus Gründen, die außerhalb unseres Einflusses stehen oder werden nach Vertragsabschluß Nebenkosten (z.B. Frachten), Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Dies gilt nicht für die Belieferung von Nichtkaufleuten.

4. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, da wir nur wiederverwendbare Verpackungen verwenden.

5. Die Lieferung erfolgt ausschließlich ab Werk und in Fällen, unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Falls nicht eine bestimmte Art der Versendung vorgeschrieben ist, wird sie bestmöglich ausgeführt. Eine Haftung für die Ermittlung des günstigsten Versandweges wird nicht übernommen.

6. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind so bemessen, dass die Einhaltung bei normalem Geschäftsgang wahrscheinlich ist. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrage zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle anderen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handlspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, ob diese Umstände bei uns oder einem Vorlieferanten auftreten. Falls wir in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.Nach ergebnislosem Fristverlauf kann der Auftraggeber wegen derjenigen Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt oder nicht als versandbereit gemeldet waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrage berechtigt. Entsteht dem Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung ein Schaden, ersetzen wir den nachweisbar entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch 5% des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach ergebnislosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

7. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereibart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Verzug zahlbar. Kleinaufträge unter EURO 100,00 netto Warenwert bedingen einen Mindermengenzuschlag pro Auftrag und sind rein netto ohne Abzug zahlbar.

8. Bei verspäteter Zahlung hat der Auftraggeber vom Fälligkeitstage Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer auf die Zinsen zu zahlen; die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behalten wir uns vor.